Parkbedingungen / Nutzungsbedingungen Hotelparkplatz

1. Geltungsbereich

Diese Parkbedingungen gelten für sämtliche Parkflächen der NordWest-Hotels, einschließlich ausgewiesener E-Ladeplätze.

Mit dem Befahren oder Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Hotelparkplatz werden diese Bedingungen anerkannt.

2. Berechtigte Nutzung

Die Nutzung der Parkflächen ist ausschließlich:
• Hotelgästen,
• Hausgästen,
• berechtigten Besuchern sowie
• ausdrücklich autorisierten Nutzern

gestattet.

Für Hotel- und Hausgäste ist das Parken kostenfrei.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.

3. Fremdparken

Das Abstellen von Fahrzeugen durch nicht berechtigte Nutzer („Fremdparken“) ist nicht gestattet.

Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich das Hotel vor:
• ein erhöhtes Parkentgelt in Höhe von 25,00 € pro angefangenem Kalendertag zu erheben,
• externe Parkraumbewirtschaftungs- oder Inkassodienstleister einzuschalten,
• Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen,
• sowie weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

4. E-Ladestationen

Die ausgewiesenen Ladeplätze sind ausschließlich für Elektrofahrzeuge während eines aktiven Ladevorgangs freigegeben.

Nach Abschluss des Ladevorgangs ist der Stellplatz unverzüglich freizugeben.

Das Blockieren von Ladeplätzen ohne aktiven Ladevorgang gilt als unberechtigte Nutzung.

4a. Sonderregelung Fahrradverleihstation

Kunden der Fahrradverleihstation dürfen die Parkflächen für die Dauer der Fahrradanmietung nutzen, sofern die Parkdauer zuvor mit der Rezeption abgestimmt wurde.

Das Hotel behält sich vor, bei fehlender Abstimmung oder Überschreitung der vereinbarten Parkdauer ein erhöhtes Parkentgelt in Höhe von 25,00 € pro angefangenem Kalendertag zu erheben oder weitere Maßnahmen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung einzuleiten.

5. Überwachung / Dokumentation

Zur Wahrung des Hausrechts sowie zur Kontrolle der Einhaltung der Parkbedingungen kann der Parkplatz video- bzw. kennzeichengestützt überwacht oder dokumentiert werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

6. Haftung

Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.

Das Hotel haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Diebstahl, Beschädigungen oder sonstige Schäden an Fahrzeugen oder deren Inhalt wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Hausrecht

Den Anweisungen des Hotelpersonals ist Folge zu leisten.

Das Hotel behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen diese Bedingungen künftig von der Nutzung der Parkflächen auszuschließen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Parkbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.